Anfrage der CDU sorgt für Klarheit

29.09.2023

Absolutes Haltverbot am Rande des Wochenmarktes wurde aufgehoben

Mit Verlegung des Wochenmarktes auf den Parkplatz am Rathaus wurde ein „absolutes Haltverbot“ – donnerstags von 06:00 Uhr bis 13:00 Uhr – für einen Teil der Parkplätze angeordnet, damit die Marktstände dort ungehindert aufgebaut werden können. Darüber hinaus wurde ebenfalls ein „absolutes Haltverbot“ für weitere Parkplätze angeordnet, auf denen kein Marktstand aufgebaut wird. (s. Foto)

„Der Zusammenhang mit dem Wochenmarkt ist nicht erkennbar“, meint Stefan Fughe (Vorsitzender des CDU Bezirksverbands Kappeln) mit Blick auf die ohnehin knappe Anzahl von Parkplätzen in der Urlaubszeit. Er kritisiert: „Diese Anordnung ist weder zeit- noch situationsgerecht und – wegen mangelnder Transparenz - fehlt auch die Akzeptanz beim Bürger!“ „Diese Parkplätze in unmittelbarer Nähe der Marktstände werden insbesondere gerne von älteren Menschen mit Gehbehinderung genutzt. Bei Missachtung dieses absoluten Haltverbots droht allerdings ein Verwarnungsgeld in Höhe von 25,00 €.“

Daher fragte die CDU am 12.09.23 bei der Verwaltung nach dem Grund der Anordnung des „absoluten Haltverbots“.
Die Antwort kam innerhalb weniger Tage: Die Parkfläche sei zu Beginn des Wochenmarktes von einigen Ständen genutzt worden, aktuell werde die Fläche jedoch nicht mehr dafür gebraucht. „Die Verwaltung reagierte unverzüglich und bürgerfreundlich“, lobt Stefan Fughe. „Das absolute Haltverbot wurde umgehend aufgehoben! – Vielen Dank!“


(Text/Foto: CDU Kappeln)