CDU will „Kommunalpräventiven Rat“ in Kappeln

29.09.2022

Mit Schreiben vom 31.08.2022 bat die CDU Fraktion in der Stadtvertretung Kappeln, Bürgermeister Stoll um Berichterstattung zu dem auf dem Papier zwar existierenden, seit langem jedoch inaktiven „Kriminalpräventiven Rat“.

Nach Auffassung der CDU ist und bleibt Prävention eine der Kernaufgaben von Polizei, kommunalen Ordnungsbehörden und Sozialverbänden – allerdings mit unterschiedlichen Akzenten. Gemeinsam sollen Lösungen für z. B. Familien in Not und zur Verhinderung von Gewalt im sozialen Nahbereich gefunden und umgesetzt werden. Dabei sind die kommunalen Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe und der sozialen Dienste vielfach der Schlüssel zur erfolgreichen Ursachenbekämpfung. Zur Verbesserung des örtlichen Verkehrsunfalllagebildes soll die Zusammenarbeit der Polizei mit anderen Trägern der Verkehrssicherheit gefördert und intensiviert werden.


„Wir wollen die Vernetzung zwischen Sicherheitsbehörden und anderen kommunalen Institutionen / Einrichtungen stärken, Ressourcen bündeln und Synergieeffekte schaffen“, betont Stefan Fughe (Vorsitzender CDU Bezirksverband Kappeln). „Zusammen im Netzwerk bilden „Eins plus Eins“ eine Größe von mehr als „Zwei“.


Der Kommunalpräventive Rat (KomPR) befasst sich mit dem Thema Prävention auf allen Ebenen, welche für die Kommune von Bedeutung sind. Er soll einen Querschnitt darstellen, der die Präventionsarbeit in Kappeln im Fokus hat, damit auf gesellschaftliche Veränderungen oder Entwicklungen frühzeitig reagiert werden kann. Der Rat hat die Aufgabe, frühzeitig Probleme und Gefährdungspotenziale zu erkennen, sich mit diesen auseinanderzusetzen und Lösungsansätze zu entwickeln. Das Ziel des KomPR ist die Zusammenführung von Personen und Institutionen aus unterschiedlichen Bereichen   und Aufgabenfeldern, um eine effektive Präventionsarbeit zu ermöglichen.

Horst Trauzettel (CDU Fraktionsvorsitzender) begrüßte in der Stadtvertretersitzung vom 28.09.2022 die Bereitschaft des Bürgermeisters, eine Leitungsgruppe zur Einrichtung eines Kommunalpräventiven Rats (KomPR) zu installieren. - Die Kommunalpolitik und die Fraktionen sind jetzt aufgefordert, zusammen mit den Vertretern der Sozialverbände und anderer Gremien ihre Ideen in dieser wichtigen Angelegenheit einzubringen!

(Foto: Tobias Koch)


So könnte eine Geschäftsordnung des Kommunalpräventiven Rates der Stadt Kappeln aussehen (Vorschlag):

§ 1 Zweck und Ziel
Der Kommunalpräventive Rat (KomPR) ist eine unabhängige Einrichtung der Stadt Kappeln, der die Stadtverwaltung bei ihren Aufgaben im Bereich der kommunalen Prävention unterstützt. Der KomPR befasst sich mit dem Thema Prävention auf allen Ebenen, die für die Kommune von Bedeutung sind. Er soll einen Querschnitt darstellen, der die Präventionsarbeit in Kappeln im Fokus hat, damit auf gesellschaftliche Veränderungen oder Entwicklungen frühzeitig reagiert werden kann. Der KomPR hat die Aufgabe frühzeitig Probleme und Gefährdungspotenziale zu erkennen und sich mit diesen auseinander zu setzen. Dabei soll der KomPR möglichst Lösungsansätze entwickeln. Das Ziel des KomPR ist die Zusammenführung von Personen und Institutionen aus unterschiedlichen Bereichen und Aufgabenfeldern, um eine effektive Präventionsarbeit zu ermöglichen.

§ 2 Aufgaben
Der KomPR plant, initiiert, koordiniert und führt aus:
- Örtliche Präventionsarbeit
- Öffentlichkeitsarbeit
- Erörterung allgemeiner Konfliktsituationen
Der KomPR leistet Beiträge zur Prävention durch Entwicklung, Unterstützung und Durchführung von Präventionsmaßnahmen durch von ihm eingerichtete Arbeitsgruppen, z.B. im Rahmen von Projekten im Stadtgebiet.

§ 3 Organisation
Dem KomPR gehören die im Mitgliederverzeichnis (Anlage dieser Geschäftsordnung) genannten Personen bzw. etwaige Stellennachfolger oder von den Mitgliedsorganisationen im Austausch Entsandte sowie Vertreter/innen und Entsandte von später hinzukommenden Organisationen an. Der KomPR beschließt mit einfacher Mehrheit über weitere Mitgliedschaften. In begründeten Fällen kann der KomPR mit Zwei-Drittel-Mehrheit seiner Mitglieder beschließen, dass Mitglieder aus dem KomPR ausgeschlossen werden.

§ 4 Vorsitz und Leitung des KomPR
Den Vorsitz des KomPR hat die Bürgermeisterin / der Bürgermeister. Sie / er leitet die Sitzungen des KomPR. Der KomPR wird organisatorisch im Amt für Ordnungsdienste angesiedelt. Die Leiterin /der Leiter des Amtes ist für die Organisation (Einladung, Sitzungsort, Protokoll) der Sitzungen des KomPR verantwortlich. Sie / er vertritt die Bürgermeisterin / den Bürgermeister bei Verhinderung.

§ 5 Sitzungen des KomPR
Der KomPR tritt nach Bedarf, mindestens jedoch zweimal jährlich zusammen. Am Ende einer Sitzung soll der nächste Sitzungstermin vereinbart werden. Die Mitglieder des KomPR sollen spätestens eine Woche vor jeder Sitzung unter Bekanntgabe der Tagesordnung eingeladen werden (per E-Mail, schriftlich oder per Telefax). Sitzungen des KomPR sind grundsätzlich nicht öffentlich. Der KomPR ist bei ordnungsgemäßer Ladung beschlussfähig, wenn mindestens 3 ordentliche Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse des KomPR erfordern die einfache Mehrheit. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Für die Mitglieder des KomPR gelten die Bestimmungen zur Verschwiegenheit im Sinne der Gemeindeordnung. Die Mitglieder des KomPR werden von der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister entsprechend verpflichtet.

§ 6 Arbeitskreise
Der KomPR kann jederzeit Arbeitskreise (Arbeitsgruppen, Projektgruppen) bilden. Die Mitgliedschaft in den Arbeitskreisen soll nach funktionalen Gesichtspunkten erfolgen. Die Arbeitsgruppen arbeiten eigenständig, organisieren ihre Treffen selbst und berichten dem Plenum des KomPR über die gewonnenen Ergebnisse und ggf. zu lösenden Probleme.

§ 7 Entschädigungsregelung und Kosten des KomPR
Die Mitglieder des KomPR und der gebildeten Arbeitskreise sind ehrenamtlich tätig. Es werden keine Aufwandsentschädigungen gezahlt oder Fahrtkosten erstattet. Die Kosten der Geschäftsführung sowie etwaige Sachkosten für Bewirtung, Publikationen, Tagungsräume etc. werden von der Stadt Kappeln getragen.

§ 8 Inkrafttreten
Diese Geschäftsordnung tritt auf Beschluss der Mehrheit der anwesenden Mitglieder der konstituierenden Sitzung des KomPR in Kraft. Sie ist nach Inkrafttreten auf der Homepage der Stadt Kappeln zu veröffentlichen.

 

Kappeln, den
gez. Bürgermeister