Christiane Lang / CDU
Kappeln setzt ein starkes Zeichen für den Hochwasserschutz an Schlei und Ostsee
In der Stadtvertretersitzung vom 19.06.24 haben die Fraktionen von CDU, LWG und SSW einen gemeinsamen Antrag zum Küstenschutz eingebracht und damit ein deutliches Signal gesetzt. Küsten- und Bevölkerungsschutz steht in einem überragenden öffentlichen Interesse und es ist daher unerlässlich, die Maßnahmen im Küstenschutz den sich verändernden Realitäten anzupassen. Küstenschutzmaßnahmen müssen bei Abwägungsfragen Vorrang haben.
Schleimünde mit der Lotsenhalbinsel ist von besonderer Bedeutung für den Küstenschutz von Kappeln und für die gesamte Schleiregion. Die Schäden des Hochwassers im Oktober 2023 in der Schlei wären bei einer Küstenschutzanlage in Schleimünde deutlich geringer oder vermeidbar gewesen. Ein Schutz von Kappeln und der gesamten Schleiregion muss direkt an der Ostsee bei Schleimünde stattfinden. Die Stadt Kappeln fordert die Landesregierung auf, die Naturschutzgebietsverordnung für Schleimünde dahingehend zu ändern, dass in dem Naturschutzgebiet Küstenschutzmaßnahmen grundsätzlich zulässig sind.
Folgende Punkte werden dazu eingefordert:
1. Der Bürgermeister wird beauftragt den baulichen Zustand der Hochwasserschutzeinrichtungen sowie deren funktionaler Wirksamkeit in der Stadt- und Hafenlage von Kappeln, dem exponierten Stadtteil Olpenitz und dem angrenzenden Ostseeressort Olpenitz zu überprüfen.
2. Für den Wallbau bzw. die Wallverstärkung in Olpenitz soll ein ursprünglich bestandenes Konzeptangebot aktualisiert werden. Dabei ist die Niederung Olpenitz unbedingt gemeinsam mit der Gemeinde Brodersby, Ortsteil Schönhagen zu betrachten.
3. Ferner soll ein Konzept für mobile Hochwasserschutzwände oder bei Bedarf schnell einsetzbarer Spundwände in Kappeln von einem Fachunternehmen erstellt werden.
4. Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Deich- oder Deckwerksbau mit ggf. erforderlicher Veränderung der Naturschutzgebietsverordnung auf der Lotsenhalbinsel Schleimünde beim Umweltministerium zu beantragen.
5. Mit den anderen Schlei-Anrainerkommunen und den betroffenen Wasser- und Bodenverbänden soll ein interkommunales Konzept zum Küstenschutz innerhalb der Schlei entwickelt werden.
Text: Stefan Fughe, Foto: Christiane Lang / CDU
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